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(Wesentliche Fragestellung)
Dies hängt grundsätzlich von mehreren Faktoren ab, wie Alter, Einkommen, gewohnter Lebensstandard, Ziele und Pläne im Alter.
Die monatliche, private Altersvorsorge sollte sich zumindest in derselben Höhe bewegen, wie der eigene Anteil (als Angestellter, Arbeitnehmer) am Beitrag in die Gesetzliche Pensionsversicherung.
Mit dem ersten Lohn beginnt auch die Beitragszahlung der Arbeitnehmer in die gesetzliche Sozialversicherung / Pensionsversicherung.
Info: Die aktuellen Beitragssätze finden Sie auf: www.amicas.at/9960.0.html
Hier teilt sich die Einzahlung in die gesetzliche Pensionsversicherung aktuell wie folgt auf:
Anteil Dienstgeber: 12,55 % vom monatlichen Bruttoeinkommen
Anteil Dienstnehmer: 10,25 % vom monatlichen Bruttoeinkommen
Ein Arbeitnehmer im Alter von z. B. 40 Jahren verdient monatlich Brutto 2.800,00 Euro.
Seine monatliche Einzahlung (= Anteil Dienstnehmer) an die Pensionsversicherung beträgt 10,25 % von € 2.800,00 = Euro 287,00
Seine private Altersvorsorge sollte daher mindestens in derselben Höhe sein, also ca. monatlich € 290,00.
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